Antrag stellen
SO GEHT ES WEITER
Wenn der Vorstand deinen Antrag bewilligt, erhältst du sehr zeitnah das beantragte Geld. Drei Monate nach Bewilligung des Antrags, spätestens jedoch zum 30. April des Folgejahres (Förderperiode I) bzw. zum 30. November desselben Jahres (Förderperiode II) ist der Verwendungsnachweis (digital) einzureichen. Hierzu gehören neben dem Verwendungsnachweis der/die Beleg(e) zu der/den Anschaffung(en). Wenn nach Ablauf der Frist kein Verwendungsnachweis eingereicht wurde, ist das Geld umgehend zurückzuzahlen.