Stiftungsfonds

Stiftungsfonds sind eine besondere der Zustiftung. Die Erträge aus dem Fonds, wie Zinsen oder Dividenden, werden verwendet, um die Aktivitäten und Projekte der Stiftung zu finanzieren, während das Kapital selbst in der Regel unangetastet bleibt, um die Nachhaltigkeit der Stiftung zu gewährleisten.

Ab einem Betrag von 5.000 € ist es möglich, einen eigenen Stiftungsfonds zu gründen. Dabei können der Name und der Stiftungszweck frei bestimmt werden.
So kann beispielsweise festgelegt werden, dass aus den Erträgen des Stiftungsfonds nur die Jugendarbeit
in einer bestimmten Pfarrgemeinde, Stadt oder Region gefördert wird. Auch wenn die Erträge eines Stiftungsfonds an einen gesonderten Stiftungszweck gebunden sind, gehört der Fonds rechtlich untrennbar zur Dachstiftung.

Steuerlich werden Stiftungsfonds wie Zustiftungen behandelt und können steuerlich geltend gemacht werden.